Der Band WASSERMUSIK + FEUERWERKSMUSIK beinhaltet wohl Georg Friedrich Händels bekannteste und berühmteste Orchesterwerke. Beide lassen sich unter der Kategorie „Festmusiken für den englischen Königshof“ einordnen.
Die sogenannte ‚Wassermusik‘ HWV 348-350 besteht eigentlich aus genau drei Orchester-Suiten (Nr. 1 in F-Dur – 9 Sätze, Nr. 2 in D-Dur – 5 Sätze, Nr. 3 in G-Dur – 5 Sätze). Bei einer Lustfahrt des britischen Königs Georg I. im Sommer 1717 auf der Themse erklangen Teile der ‚Wassermusik‘.
Die ‚Feuerwerksmusik‘ HWV 351 ist als Auftragskomposition des britischen Königs Georg II. zu verstehen, der sich vom Komponisten anlässlich des 1748 geschlossenen ‚Aachener Friedens‘ (völkerrechtliches Vertragswerk zur Beendigung des österreichischen Erbfolgekrieges) eine „Feuer-Musik“ wünschte, die dann schließlich 1749 unter dem Titel „Music for the Royal Fireworks“ herauskam.
Es handelt sich um eine festliche Musik mit reiner Bläserbesetzung und Pauken in sechs aufeinanderfolgenden Sätzen: Ouverture – Bourée – La Paix – La Réjouissance – Menuett I – Menuett II.
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