Der Titel DREISTIMMIGE INVENTIONEN (SINFONIEN) BWV 787-801 vereint in sich zwei Bezeichnungen, nämlich ‚Invention‘ und ‚Sinfonia‘. Diese Dopplung hängt mit der Entstehungsgeschichte dieser Werke zusammen:
Johann Sebastian Bach verfasste um 1720 zu Unterrichtszwecken das „Clavierbüchlein für Wilhelm Friedemann Bach“. Das war eine Sammlung mit Übungsstücken, die sich mischte aus fremden Werken (zeitgenössische Meister wie Telemann beispielsweise) und eigenen, ausschließlich für diesen Zweck komponierten kleinen Stücken.
Der Thomaskantor unterzog das „Clavierbüchlein“ mehreren Um- und Überarbeitungsprozessen, Teile daraus wurden schließlich extrahiert und in anderen Zusammenhängen neu dargestellt.
So kam es schließlich, dass sich aus den hierin als „Fantasia“ bezeichneten Sätzen die unter dem heute noch geläufigen Titel „Sinfonien“ geläufigen dreistimmigen Stücke als Destillat herauslösten.
Bach hatte bei der Konzeption einen festen Tonartenplan vorgesehen: C-Dur, c-Moll, D-Dur, d-Moll, Es-Dur, E-Dur, e-Moll, F-Dur, f-Moll, G-Dur, g-Moll, A-Dur, a-Moll, B-Dur und h-Moll.
In ihrem technisch-musikalischen Anspruch sind die ‚dreistimmigen Inventionen/Sinfonien BWV 787-801‘ als Steigerung zu den ‚zweistimmigen Inventionen BWV 772-786‘ zu sehen, bilden zugleich eine sinnvolle Vorbereitung auf das „Wohltemperierte Klavier“.
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