Der erste Bach-Biograph Johann Nikolas Forkel (1749-1818) äußerte sich zu den 6 PARTITEN BWV 825-830 wie folgt: „Man hatte noch nie solche vortrefflichen Klavierkompositionen gesehen und gehört; wer einige Stücke daraus recht gut vortragen lernte, konnte sein Glück in der Welt damit machen“ (aus: ‚Über J. S. Bachs Leben, Kunst und Kunstwerke‘, Leipzig 1802, Berlin 1868).
Forkel legt hier die Bestimmung der Bach-Partiten offen: Es handelt sich um anspruchsvolle Kompositionen von hohem künstlerischen Wert, die eingebettet in bestimmte barocke Formprinzipien ihrem unverwechselbaren ästhetischen Rang als „absolute Tonkunst“ mehr als gerecht werden.
‚Partita‘ heißt nichts anderes als ‚Suite‘ – als „formales Grundgerüst“ gibt es vier Sätze: Allemande, Courante, Sarabande und Gigue, die in der bei Bach als ‚Partita‘ bezeichneten Satzfolge um einen eröffnenden (Präludium, Fantasia, Ouvertüre o.ä.) bzw. vor der eigentlichen ‚Gigue‘ eingeschobenen Satz (z.B. Menuett, Scherzo o.ä.) erweitert wird.
Sie stehen in den Tonarten B-Dur (BWV 825), c-Moll (BWV 826), a-Moll (BWV 827), D-Dur(BWV 828), G-Dur (BWV 829) und e-Moll (BWV 830).
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